Gesetzliche Grundlagen in der Kindertagespflege


Gesetzliche Grundlagen in der Kindertagespflege sind das SGB VIII (Bundesgesetz) und das Kinderbildungsgesetz (Ausführung NRW) Auszug aus dem Kinderbildungsgesetz: Laut § 2 des ersten Kapitel des Kinderbildungsgesetzes KiBiz hat jedes Kind einen Anspruch auf Bildung und Förderung seiner Persönlichkeit. Die Tageseinrichtungen für Kinder und die Kindertagespflege haben die Aufgabe, anhand eines eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrages die Förderung des Kindes in der Familie zu ergänzen und die Eltern in der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages zu unterstützen. Weiterhin ist in § 13 (3) festgelegt: „Die Einrichtungen haben ihre Bildungskonzepte so zu gestalten, dass die individuelle Bildungsförderung, die unterschiedlichen Lebenslagen der Kinder und ihrer Eltern berücksichtigt und unabhängig von der sozialen Situation der Kinder sichergestellt ist.